Der Unterricht an einem Blechblasinstrument bzw. musiktheoretischen Grundlagenunterricht dient der musikalischen Ausbildung von Kindern und Jugendlichen. Bei der Erfüllung der Aufgaben hält sich der Musiklehrer an die Richtlinien des Verbandes deutscher Musikschulen.
Das Schuljahr deckt sich mit dem Kalenderjahr. Die Ferien – und Feiertagsregelung der allgemeinbildenden Schulen in Biberach und Laupheim gilt in gleicher Weise auch für den Musikunterricht bei
Peter Schuck. Der Unterricht findet in der Regel nachmittags in Absprache mit dem Musiklehrer statt.
Der Einzelunterricht kann 30 oder 45 Minuten (zutreffendes bitte auf dem Anmeldeformular ankreuzen) gebucht werden. Der Gruppenunterricht dauert 45 Minuten. Bei Unterrichtsausfall durch höhere Gewalt
oder sonstige zwingende Gründe besteht kein Anspruch auf Nachholen der Stunden oder Erstattung der Unterrichtsgebühr.
Die Anmeldung erfolgt in der Regel zu Beginn des Monats mittels Vordruck bei Peter Schuck. Zwischenzeitliche Aufnahme ist nach Kapazität des Musiklehrers und der räumlichen Begebenheiten möglich. Mit der Anmeldung erkennen die Erziehungsberechtigten die Unterrichtsordnung an.
Die Abmeldung vom Unterricht ist nur zum 31. Dezember und 31. August möglich und ist Peter Schuck 3 Wochen vor diesen Terminen schriftlich mitzuteilen. In Ausnahmefällen (z.B. Wegzug, etc.) kann davon abgewichen werden. Die außerordentliche Kündigung ist nur zum Monatsende möglich und bedarf der Schriftform.
Die Eltern verpflichten sich, für den regelmäßigen Unterrichtsbesuch zu sorgen und die Kinder zum häuslichen Üben anzuhalten. Bei wiederholtem Fehlen des Schülers, wird das Gespräch mit den Eltern
gesucht.
Unterrichtsversäumnis entbindet nicht von der Zahlungspflicht der Unterrichtsgebühr.
Durch Krankheit des Schülers versäumte Unterrichtsstunden können nicht nachgeholt werden. Bei Krankheit des Lehrers wird die ausgefallende Unterrichtsstunde nachgeholt. Sollte der Lehrer länger als 2 Wochen erkrankt sein, wird die Gebühr anteilmäßig erstattet.